18-06-2011, 19:52
(18-06-2011, 16:35)Ibykus schrieb: Richtiges Verhalten ist: durch höfliches Mitwirken am Verfahren zu Überzeugen, dass man kein Unterhaltspflichtverletzer ist.
Damit kommt du keinen Meter weit, wenn mit dir umgesprungen wird wie ein reinzulegender Trottel, du nicht mal aussprechen darfst, dir die aufgeblähte richterliche und staatsanwaltliche Arroganz gegenübersitzt.
Auch vor der Mitwirkung muss ich warnen. Viel zu oft wird einem nur das Wort im Mund herumgedreht, oder man macht Fehler, so dass man sich nur selbst belastet. Du kannst vielleicht mitwirken, weil du das System durchschaut hast und selbst mal ein Teil davon warst, aber der wenig wissende unterhaltspflichtige Vater, sehr nervös, sollte besser wenig oder nichts sagen, um keine Munition gegen sich selbst zu liefern.
Und Höflichkeit? Eins der Hauptärgernisse, die ich von Leuten am Gericht immer wieder höre ist, dass der "Respekt" vor dem Gericht verloren gegangen ist. Höflichkeit wird fast schon als Manipulationsversuch gewertet, Normal ist Respektlosigkeit. Vor zehn Jahren hätte man mit Höflichkeit damit gelegentlich noch einen Punkt machen können, aber heute nicht mehr.