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Frankreich
#3
(19-06-2011, 08:59)PapaParis schrieb: Nun, der grosse Vorteil in Frankreich ist, das es gesellschaftlich nicht akzeptiert ist, dass die Frau nicht arbeitet. Deshalb ist die Chance grösser keinen Ehegattenunterhalt zu zahlen, d.H. ab einer bestimmten Gehaltsgruppe, kommst Du finanziell mit nem Blauen Auge davon, wenn Deine Frau arbeitet.

Äh, bist du sicher, dass du von Frankreich sprichst? Dort ist die Konstruktion im Unterhaltsrecht eine völlig andere, es gibt überhaupt keinen Ehegattenunterhalt (ein sehr deutscher Begriff), siehe Art. 270 C. civ. Wenn Geld fliesst, dann eine Art Kapitalabfindung ("prestation compensatoire), die man in Raten zahlen kann und deren Höhe sich an anderen Dingen orientiert wie in Deutschland der Unterhalt. Das mag für Unbedarfte nach aussen hin immer noch irgendwie wie Ehegattenunterhalt aussehen, ist aber etwas grundlegend Anderes mit anderen Folgen. Zum Beispiel der Folge, dass eine Befristung immer an Bord ist oder dass auch in anderer Form als Geld bezahlt werden kann. Die Höchstdauer der Raten ist übrigens acht Jahre.

Die prestation compensatoire enthält, vereinfacht gesprochen, etwas vom Zugewinn- und Versorgungsausgleich. Das ist aber wirklich vereinfacht, denn aufgrund der ganz anderen Güterstandkonstruktion (z.B. keine Zugewinn, sondern Errungenschaftsgemeinschaft) in Frankreich sind Begriffe und Denkweisen nicht so einfach mit wenigen Worten übersetzbar. Das fühlt gleich zu einem weiteren fetten Unterschied: In Frankreich gibt es keinen Versorgungsausgleich!

Regelmässig wird auch unterschlagen (auch bei Vergleichen mit anderen Ländern), dass Frankreich keinerlei Unterhalt wie der deutsche §1615l BGB kennt. In Deutschland hat der nichteheliche Vater im Prinzip so viel zu bezahlen wie der Eheliche, dafür erhält er kein Sorgerecht. In Frankreich zahlt er weniger wie der eheliche und hat seit neun Jahren ohne Einschränkung gemeinsame Sorge. Betreuungsunterhalt ist ein gewaltiger erzwungener Finanztransfer für einen weiten Bereich des Lebens. Hinzu kommt eine Vielzahl anderer Unterschiede zu Lasten der deutschen Verpflichteten, z.B. die schlechte steuerliche Behandlung von Unterhalt. Das ist durchaus kein Pudding oder geduldiges Papier, sondern harter Fakt vom Finanzamt. Die Unterschiede sind extrem.
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Nachrichten in diesem Thema
Frankreich - von 'c' - 18-06-2011, 22:17
RE: Frankreich - von PapaParis - 19-06-2011, 08:59
RE: Frankreich - von p__ - 19-06-2011, 10:44
RE: Frankreich - von PapaParis - 19-06-2011, 13:34
RE: Frankreich - von p__ - 19-06-2011, 14:02
RE: Frankreich - von p__ - 19-06-2011, 14:23
RE: Frankreich - von PapaParis - 19-06-2011, 23:54
RE: Frankreich - von p__ - 20-06-2011, 00:28
RE: Frankreich - von Dzombo - 20-06-2011, 08:30
RE: Frankreich - von p__ - 20-06-2011, 12:24
RE: Frankreich - von p__ - 10-02-2013, 23:21

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