Ich denke manche in Deutschland haben eine sehr romantische Vorstellung von Frankreich. Ich war einmal auf einer Fachtagung in Deutschland, wo es um gem. Sorgerecht für nicht Verheiratete Väter ging. Unter anderem eine franz. Wald und Wiesenanwältin, die bekam nach 30 Sekunden Applaus, weil sie sagte "In Frankreich entscheiden Richter im Interesse des Kindes"... Als ich nachher ein paar Leute fragte warum sie geklatscht haben, meinte sie, es ist doch Super im Interesse des Kindes zu urteilen. Als ich sagte ja, aber das Interesse des Kindes in Frankreich ist, bei der Mutter zu bleiben und Papa zahlt, haben sie nicht geglaubt, vorher hat ein Anwalt ja eine ganz andere Realität erzählt...
Es soll sogar Menschen in Deutschland geben, die glauben die Französische Scheidung durch Fehler könne ein Segen für den Mann sein, wenn die Frau fremdgeht... Nun, leider hat mir bisher noch niemand einen Fall gebracht, in dem Fremdgehen zur Scheidung durch Fehler ausreicht. Es gehört zusätzlich häusliche Gewalt (vom Mann an der Frau) dazu, ebenso Erpressung (von Mann an der Frau) ist hilfreich.
Der 270 Code Debil ist eingeführt worden um Frauen, die in der gemeinsamen Firma (also der Firma des Mannes) mitgearbeitet haben, eine geldlichen Ausgleich zu schaffen. Das dadurch oft der Kleinstunternehmer pleite geht, spielt keine Rolle. Dieser 270er wird aber nun immer mehr auch in anderen Scheidungen eingefordert. Zusätzlich zu allen anderen Möglichkeiten. Das hier ein Papier von irgendeiner franz. Werbeagentur für Recht (war es nicht irgend ein franz. Konsulat, die soviel Ahnung haben wie ne Tote Maus)...
Ich werde aber Deine Erkenntnisse den Vätern mitteilen, die jeden Monat der Frau Unterhalt zahlen, denen es nicht besser geht wie Deutschen Männern nach der Scheidung (auch wenn es GEFÜHLT weniger sind).
Die werden ALLE vor Freude im Dreieck springen! Besonders der Zahntechniker, der mal eben jeden Monat 900 Euro für jedes der drei Kinder und 1400 für die Frau überweist, die auch noch 1500 Euro verdient, das dieser noch die Raten für das Apartment in dem Mama wärend der Scheidung mietfrei wohnt, weiterzahlt, ist da nur noch ne Randnotiz, dass die beiden Gütertrennung vereinbart haben und diese Wohnung dem Mann gehört, egal. Das seine 18jährige Tochter dem Gericht schrieb, das sie beim Vater wohnt, interessierte den Richter nicht im geringsten, er zahlte auch ihren Unterhalt weiter an Mama, da der Richter den Umzug nicht als erwiesen ansah... Die ganzen Väter die eine Afrikanerin geheiratet haben und Unterhalt zahlen sind sicher mehr als zufrieden mit Deiner Analyse. Ob es die Richter sind, denke ich nicht! Werde aber mit ihnen am Montag eine Gedenkminute für die armen deutschen Väter einhalten, denen es ja (zumindest gefühlt) soviel schlechter geht.
Ein Unterhalt für die Frau durch nicht verheiratete Väter kann unter Umständen in Frankreich auch erlassen werden, bin aber hier nicht firm, da es, WEIL DIE FRAU ARBEITEN ZU GEHEN HAT, nur in Ausnahmen verhängt wird. Wir reden hier nicht über andere Gesetze, nicht über andere Anwendung oder Auslegung, sondern einzig und allein über andere Kulturelle Gegebenheiten, die diese Anwendung Auslegung erst möglich macht!
Errungenschaftsgemeinschaft in Frankreich bedeutet, der Mann hat, bleibt er bis zur Richterlichen Scheidung in der Wohnung, verloren. Alles was im gemeinsamen Apartment ist, geht an die Frau. Das geht soweit, wenn der Mann selbständig ist, und sein Werkzeug dort ist, so kann er nicht mehr darauf zugreifen. Wodurch eine Heirat in Frankreich für den Mann (als Verlierer) immer mehr Probleme mit sich bringt, wie für seinen nicht verheirateten Freund.
Kleine Nebensächlichkeiten, wie ein Ausgleich für den Mittwoch an dem Mama nicht arbeitet (weil Schulfrei), werden auch gern mal im Kindesunterhalt mit reingepackt. Selbst wenn Mama dann den Mitwoch wieder arbeiten geht, kann man da nix machen, da es ja Kindesunterhalt ist...
Wenn in Frankreich morgen, wie in Deutschland, ein Mutterkult aufkommen würde, der es gesellschaftlich akzeptieren würde, dass Mama zum Wohle des Kindes zuhause bleibt, hätten wir viel mehr solche Fälle, in denen der Vater bis aufs Unterhemd ausgezogen wird, wie heute. Das ganze ohne ein einziges Gesetz zu ändern... Doch für die Frauen ist hier ein gewisses Risiko, das sie oft scheuen...
Der Code Debil ist ein Samelsurium von Gesetzen, die sich ergänzen, wiedersprechen oder ggf. doppelt gemoppelt sind, wie 270er zum normalen Ehegattenunterhalt. Oder glaubst Du wirklich, die Frau die wegen dem behinderten Kind keine Lust zur arbeit verspürt hat, wird bei der Scheidung nur mit einem Butterbrot abgespeist, weil irgend ein Konsulat oder Rechtsanwalt das so denkt? Es gibt sicherlich irgendwelche Wald und Wiesengerichte die das so handhaben mögen, wir kennen keines.
Zur Steuer:
Den Unterhalt ziehe ich von meinem Einkommen ab, den Rest habe ich zu versteuern, gibt es einen Unterschied zu Deutschland???
Vorteil in Deutschland ist, Umgangspfleger (kostenpflichtig aber effektiv), Betreuter Umgang (glaube kostenpflichtig, wenn gut gemacht, besser als die Knastbesuche ala Jugendamt in Deutschland), Cochemer Modell, Häusliche Gewalt auch bei Frauen bekannt (Berlin 10%), geringere Anwaltskosten, Juristische Beistand von Nichtanwälten bei Umgangsfragen, Anwälte die sich halbwegs auskennen, Polizei die zur Arbeit verpflichtet ist (in Frankreich sagen die Dir mehr oder weniger, wir haben keinen Bock)...
Vorteil in Frankreich, KEIN SO STARKES JUGENDAMT, geringere Gerichtskosten (besonders Gutachten..) und teure psy. Gutachten (eher selten) braucht man nicht mitmachen, keine Anwaltspflicht ausser bei Scheidung, danach nicht mehr, Anwendung 700NCPC Gerichtskostenübernahme durch Verlierer bei Scheidung oft nicht angewendet, nur wenn eine Partei zuviel klagt. Frauen arbeiten in der Regel, dadurch weniger oder garkein Betreuungsunterhalt. Gemeinsames Sorgerecht, das allerdings nicht so stark ist, da Mama immer alles allein machen kann, sogar gesetzlich abgesichert. Auch ohne Anwalt hat man gute Chancen zu gewinnen, seit ich keinen mehr habe, habe ich zumindest nicht mehr verloren...
In beiden Ländern, wie in vielen anderen, werden Väter alle Lasten auferlegt, nur weil sie Väter sind und die Kultur meint, ein Kind wird durch die Mutter erzogen...
Es soll sogar Menschen in Deutschland geben, die glauben die Französische Scheidung durch Fehler könne ein Segen für den Mann sein, wenn die Frau fremdgeht... Nun, leider hat mir bisher noch niemand einen Fall gebracht, in dem Fremdgehen zur Scheidung durch Fehler ausreicht. Es gehört zusätzlich häusliche Gewalt (vom Mann an der Frau) dazu, ebenso Erpressung (von Mann an der Frau) ist hilfreich.
Der 270 Code Debil ist eingeführt worden um Frauen, die in der gemeinsamen Firma (also der Firma des Mannes) mitgearbeitet haben, eine geldlichen Ausgleich zu schaffen. Das dadurch oft der Kleinstunternehmer pleite geht, spielt keine Rolle. Dieser 270er wird aber nun immer mehr auch in anderen Scheidungen eingefordert. Zusätzlich zu allen anderen Möglichkeiten. Das hier ein Papier von irgendeiner franz. Werbeagentur für Recht (war es nicht irgend ein franz. Konsulat, die soviel Ahnung haben wie ne Tote Maus)...
Ich werde aber Deine Erkenntnisse den Vätern mitteilen, die jeden Monat der Frau Unterhalt zahlen, denen es nicht besser geht wie Deutschen Männern nach der Scheidung (auch wenn es GEFÜHLT weniger sind).
Die werden ALLE vor Freude im Dreieck springen! Besonders der Zahntechniker, der mal eben jeden Monat 900 Euro für jedes der drei Kinder und 1400 für die Frau überweist, die auch noch 1500 Euro verdient, das dieser noch die Raten für das Apartment in dem Mama wärend der Scheidung mietfrei wohnt, weiterzahlt, ist da nur noch ne Randnotiz, dass die beiden Gütertrennung vereinbart haben und diese Wohnung dem Mann gehört, egal. Das seine 18jährige Tochter dem Gericht schrieb, das sie beim Vater wohnt, interessierte den Richter nicht im geringsten, er zahlte auch ihren Unterhalt weiter an Mama, da der Richter den Umzug nicht als erwiesen ansah... Die ganzen Väter die eine Afrikanerin geheiratet haben und Unterhalt zahlen sind sicher mehr als zufrieden mit Deiner Analyse. Ob es die Richter sind, denke ich nicht! Werde aber mit ihnen am Montag eine Gedenkminute für die armen deutschen Väter einhalten, denen es ja (zumindest gefühlt) soviel schlechter geht.
Ein Unterhalt für die Frau durch nicht verheiratete Väter kann unter Umständen in Frankreich auch erlassen werden, bin aber hier nicht firm, da es, WEIL DIE FRAU ARBEITEN ZU GEHEN HAT, nur in Ausnahmen verhängt wird. Wir reden hier nicht über andere Gesetze, nicht über andere Anwendung oder Auslegung, sondern einzig und allein über andere Kulturelle Gegebenheiten, die diese Anwendung Auslegung erst möglich macht!
Errungenschaftsgemeinschaft in Frankreich bedeutet, der Mann hat, bleibt er bis zur Richterlichen Scheidung in der Wohnung, verloren. Alles was im gemeinsamen Apartment ist, geht an die Frau. Das geht soweit, wenn der Mann selbständig ist, und sein Werkzeug dort ist, so kann er nicht mehr darauf zugreifen. Wodurch eine Heirat in Frankreich für den Mann (als Verlierer) immer mehr Probleme mit sich bringt, wie für seinen nicht verheirateten Freund.
Kleine Nebensächlichkeiten, wie ein Ausgleich für den Mittwoch an dem Mama nicht arbeitet (weil Schulfrei), werden auch gern mal im Kindesunterhalt mit reingepackt. Selbst wenn Mama dann den Mitwoch wieder arbeiten geht, kann man da nix machen, da es ja Kindesunterhalt ist...
Wenn in Frankreich morgen, wie in Deutschland, ein Mutterkult aufkommen würde, der es gesellschaftlich akzeptieren würde, dass Mama zum Wohle des Kindes zuhause bleibt, hätten wir viel mehr solche Fälle, in denen der Vater bis aufs Unterhemd ausgezogen wird, wie heute. Das ganze ohne ein einziges Gesetz zu ändern... Doch für die Frauen ist hier ein gewisses Risiko, das sie oft scheuen...
Der Code Debil ist ein Samelsurium von Gesetzen, die sich ergänzen, wiedersprechen oder ggf. doppelt gemoppelt sind, wie 270er zum normalen Ehegattenunterhalt. Oder glaubst Du wirklich, die Frau die wegen dem behinderten Kind keine Lust zur arbeit verspürt hat, wird bei der Scheidung nur mit einem Butterbrot abgespeist, weil irgend ein Konsulat oder Rechtsanwalt das so denkt? Es gibt sicherlich irgendwelche Wald und Wiesengerichte die das so handhaben mögen, wir kennen keines.
Zur Steuer:
Den Unterhalt ziehe ich von meinem Einkommen ab, den Rest habe ich zu versteuern, gibt es einen Unterschied zu Deutschland???
Vorteil in Deutschland ist, Umgangspfleger (kostenpflichtig aber effektiv), Betreuter Umgang (glaube kostenpflichtig, wenn gut gemacht, besser als die Knastbesuche ala Jugendamt in Deutschland), Cochemer Modell, Häusliche Gewalt auch bei Frauen bekannt (Berlin 10%), geringere Anwaltskosten, Juristische Beistand von Nichtanwälten bei Umgangsfragen, Anwälte die sich halbwegs auskennen, Polizei die zur Arbeit verpflichtet ist (in Frankreich sagen die Dir mehr oder weniger, wir haben keinen Bock)...
Vorteil in Frankreich, KEIN SO STARKES JUGENDAMT, geringere Gerichtskosten (besonders Gutachten..) und teure psy. Gutachten (eher selten) braucht man nicht mitmachen, keine Anwaltspflicht ausser bei Scheidung, danach nicht mehr, Anwendung 700NCPC Gerichtskostenübernahme durch Verlierer bei Scheidung oft nicht angewendet, nur wenn eine Partei zuviel klagt. Frauen arbeiten in der Regel, dadurch weniger oder garkein Betreuungsunterhalt. Gemeinsames Sorgerecht, das allerdings nicht so stark ist, da Mama immer alles allein machen kann, sogar gesetzlich abgesichert. Auch ohne Anwalt hat man gute Chancen zu gewinnen, seit ich keinen mehr habe, habe ich zumindest nicht mehr verloren...
In beiden Ländern, wie in vielen anderen, werden Väter alle Lasten auferlegt, nur weil sie Väter sind und die Kultur meint, ein Kind wird durch die Mutter erzogen...
Der "moderne" Feminismus ist nicht männerfeindlich,
er ist frauenfeindlich, er lässt keinen Zweifel an der Theorie,
Frauen können einfach nicht logisch denken...
er ist frauenfeindlich, er lässt keinen Zweifel an der Theorie,
Frauen können einfach nicht logisch denken...