20-06-2011, 00:28
Zur "Prestation compensatoire" muss ich erneut wiedersprechen. Die Leibrente, die du ansprichst, war immer ein Ausnahmefall, der mit hohem Alter oder Pflegebedürftigkeit begründet werden musste. In Deutschland wäre dann ein satter Versorgungsausgleich plus Unterhalt gelaufen was den Pflichtigen noch mehr gekostet hätte. Das vererben dieser Ansprüche ist in Deutschland natürlich auch der Fall. Aber nicht mehr in Frankreich: Der betreffende Paragraf Art. 276–2 C. civ. ist vor wenigen Jahren geändert worden.
Ich kann auch keine besondere Unkonkretheit im Code civil feststellen. Gerade die Paragrafen ab Art. 270 sind erfreulich konkret, kein Vergleich zum BGB mit seinen "Unbilligkeiten". Im Code civil stehen viele Dinge drin, die man sich in Deutschland schon lange gewünscht hätte, z.B. ist nur eine Verringerung der Rente oder die Streichung erlaubt, jedoch keine Erhöhung (Art. 276-3). Du sprichst die Würfelei bei der Ausgleichszahlung an - wo steht denn im BGB was konkretes zu Unterhaltsberechnungen? Seit wann sind deutsche Berechnungen nachvollziehbar? Im Gegenteil, je nach Gericht und Instanz unterscheiden sie sich extrem, vor allem da hier -zig Unterhaltstatbestände reingequetscht werden.
Dass die "Prestation compensatoire" eine pauschale Kapitalabfindung ist, hat viele Unterschiede zur Folge. Ich habe ja schon einige aufgeführt. Man kann sie zum Beispiel auch sofort ganz bezahlen und ist sie dann los. In Deutschland würde der Unterhalt wieder aufleben, wenn die Berechtigte erneut bedürftig wird. Planbarkeit, feste Beschränkung der Gesamtsumme hatten wir schon.
Ich sag ja, diesen riesigen Teil deutschen Unterhaltswahnsinns sieht man vom Ausland her oft gar nicht. Dabei betrifft es Millionen. Im Prinzip sind ca. 99% aller Mütter generell unterhaltsberechtigt. Nicht nur in Frankreich sind die nichtehelichen komplett aussen vor.
Sie hat alles unternommen, um die Kinder weiterzubetreuen, sie leben momentan zu 70% bei ihr und zu 30% beim Vater. Die anderen Tage ist sie im 300km entfernten Paris bei ihrem neuen Freund. Bei der Scheidung dachte sie, sie könne nach deutschem Muster die Kinder betreuen und sich das zahlen lassen. Falsch gedacht, sofort voll arbeiten, allez, allez! Ein Ruf, den ich gerne mal deutschen Müttern zurufen würde...
Ich kann auch keine besondere Unkonkretheit im Code civil feststellen. Gerade die Paragrafen ab Art. 270 sind erfreulich konkret, kein Vergleich zum BGB mit seinen "Unbilligkeiten". Im Code civil stehen viele Dinge drin, die man sich in Deutschland schon lange gewünscht hätte, z.B. ist nur eine Verringerung der Rente oder die Streichung erlaubt, jedoch keine Erhöhung (Art. 276-3). Du sprichst die Würfelei bei der Ausgleichszahlung an - wo steht denn im BGB was konkretes zu Unterhaltsberechnungen? Seit wann sind deutsche Berechnungen nachvollziehbar? Im Gegenteil, je nach Gericht und Instanz unterscheiden sie sich extrem, vor allem da hier -zig Unterhaltstatbestände reingequetscht werden.
Dass die "Prestation compensatoire" eine pauschale Kapitalabfindung ist, hat viele Unterschiede zur Folge. Ich habe ja schon einige aufgeführt. Man kann sie zum Beispiel auch sofort ganz bezahlen und ist sie dann los. In Deutschland würde der Unterhalt wieder aufleben, wenn die Berechtigte erneut bedürftig wird. Planbarkeit, feste Beschränkung der Gesamtsumme hatten wir schon.
Zitat:Wie gesagt, der Unterhalt nichtehelicher Mütter muss ich morgen nachsehen, da nicht so oft bei uns angewendet
Ich sag ja, diesen riesigen Teil deutschen Unterhaltswahnsinns sieht man vom Ausland her oft gar nicht. Dabei betrifft es Millionen. Im Prinzip sind ca. 99% aller Mütter generell unterhaltsberechtigt. Nicht nur in Frankreich sind die nichtehelichen komplett aussen vor.
Zitat:Apropos, Deine Bekannte muss sicherlich nicht nur auf das Geld verzichten, sonder lebt noch in einem Wechselmodell nehme ich an?
Sie hat alles unternommen, um die Kinder weiterzubetreuen, sie leben momentan zu 70% bei ihr und zu 30% beim Vater. Die anderen Tage ist sie im 300km entfernten Paris bei ihrem neuen Freund. Bei der Scheidung dachte sie, sie könne nach deutschem Muster die Kinder betreuen und sich das zahlen lassen. Falsch gedacht, sofort voll arbeiten, allez, allez! Ein Ruf, den ich gerne mal deutschen Müttern zurufen würde...