21-06-2011, 08:03
Hast du dafür noch ne Rechtsgrundlage oder nur deine Erfahrungen?
Ich halte das für Rechtsbeugung eines selbstherrlichen Richters.
Warum sollte vom Gesetzgeber dem Kind die Pflicht zur Geltendmachung auferlegt werden, wenn es grundsätzlich, alleine durch sein Kind sein, dazu gar nicht in der Lage ist.
Andere Kinder sind ja auch in der Lage, den Unterhalt, sogar direkt nach der Geburt, geltend zu machen.
Ich halte das für Rechtsbeugung eines selbstherrlichen Richters.
Warum sollte vom Gesetzgeber dem Kind die Pflicht zur Geltendmachung auferlegt werden, wenn es grundsätzlich, alleine durch sein Kind sein, dazu gar nicht in der Lage ist.
Andere Kinder sind ja auch in der Lage, den Unterhalt, sogar direkt nach der Geburt, geltend zu machen.