22-06-2011, 06:39
Das Urteil kommt in meine Sammlung.
Wieso spielen nur Betreuungszeiten eine Rolle in der die KM arbeitet? Es müssen doch auch Zeiten relevant sein, ausserhalb der Arbeitszeit der KM, quasi die Erholungszeiten. Es gibt doch das berühmte Urteil, wo eine Grundschullehrerin trotz "Vollzeitarbeit" (ein Oxymoron, haha) wegen zwei Kindern (ich glaub das jüngste war schon 7) noch Betreuungsunterhalt bekommt, mit der Begründung, dass sie sich ja nicht erholen könne Abends wegen der Kinderbetreuung.
So werde ich jedenfalls argumentieren, wenn mein Sohn 3 wird.
Wieso spielen nur Betreuungszeiten eine Rolle in der die KM arbeitet? Es müssen doch auch Zeiten relevant sein, ausserhalb der Arbeitszeit der KM, quasi die Erholungszeiten. Es gibt doch das berühmte Urteil, wo eine Grundschullehrerin trotz "Vollzeitarbeit" (ein Oxymoron, haha) wegen zwei Kindern (ich glaub das jüngste war schon 7) noch Betreuungsunterhalt bekommt, mit der Begründung, dass sie sich ja nicht erholen könne Abends wegen der Kinderbetreuung.
So werde ich jedenfalls argumentieren, wenn mein Sohn 3 wird.