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Ein Gerichtsbericht aus der Sächsischen Zeitung
#5
Dreh dich lieber wieder um Steine. Fakt ist, dass sie nicht erschien, selbst wenn das Gericht pompöse Drohungen ausgesprochen hat (offenbar wars nur eine DutziDutzi-Drohung) und dass daraus dem Angeklagten ein gravierender Nachteil erwuchs. Denn die Einstellung des Verfahrens ist eben kein Freispruch. Ein Freispruch begründet z.B. eine Entschädigungspflicht, eine Einstellung jedoch nicht.

Schwangerschaft? Das keine Behinderung, die ein halbes Stündchen im Saal verunmöglicht. Die Amtsgerichte sind behindertengerecht ausgestattet, da kann sie sich sogar bewegungslos reinrollen lassen.
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RE: Ein Gerichtsbericht aus der Sächsischen Zeitung - von Mephistopheles - 23-06-2011, 20:52
RE: Ein Gerichtsbericht aus der Sächsischen Zeitung - von p__ - 23-06-2011, 21:50

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