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Gerichtliche Billigung einer Elternvereinbarung
#2
Persönlich nicht, aber rechtlich ist es im Prinzip ein Vergleich, dessen Inhalt nicht in, sondern vor dem Gerichtstermin ausgehandelt wurde. Kann nicht schaden, bringt aber auch nicht viel.
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RE: Gerichtliche Billigung einer Elternvereinbarung - von p__ - 25-06-2011, 08:56

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