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Gerichtliche Billigung einer Elternvereinbarung
#3
Hallo,
also rechtlich gesehen, hiesse das doch, das es überhaupt bereits eine gerichtliche Lösung gegeben hat. Sprich, falls meine KM - warum auch immer - davon abweichen will, muss sie rein rechtlich ggf. mit Ordnungsmitteln rechnen, oder?
Andererseits, könnte es vielleicht sein, dass das Gericht unsere Lösung ablehnt?
Nichtrechtlich, also psychologisch und so, gesehen, gibt es mir vielleicht ein etwas größeres Sicherheitsgefühlt, denn ich leide doch sehr unter den kleinen Gängelungen und dem Gedanken, dass meine KM - warum auch immer - vielleicht plötzlich keine Lust mehr hat. Andererseits wehrt sich meine KM ggf. gegen eine Billigung, so dass alleine das Thema schon unser "Elternverhältnis" belastet.
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RE: Gerichtliche Billigung einer Elternvereinbarung - von 'c' - 25-06-2011, 13:45

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