25-06-2011, 18:46
Hätte es nicht auch Auswirkungen auf eventuelle Schadensersatzansprüche? Also das einen schriftliche Mediationsvereinbarung hier ggf. weniger ins Gewicht fällt, als eine gerichtliche Billigung?
Wie würde man praktisch vorgehen? Kann ich oder mein Anwalt einfach die Mediationsvereinbarung ans Gericht schicken und um Billigung bitten?
Die KM würde doch sicherlich hierzu gefragt, oder?
Wie würde man praktisch vorgehen? Kann ich oder mein Anwalt einfach die Mediationsvereinbarung ans Gericht schicken und um Billigung bitten?
Die KM würde doch sicherlich hierzu gefragt, oder?