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Gerichtliche Billigung einer Elternvereinbarung
#10
(25-06-2011, 20:27)c schrieb: Wieso meinst Du man sollte das mit dem Schadensersatz vergessen?
Wie willst Du nachweisen, welcher Schaden bei wem entstanden ist?
Im Hauptnenner wird immer stehen "zum Wohl des Kindes". Und da kommst es halt hauptsächlich drauf an, an welche/n RichterIn-SesselpupserIn Du gekommen bist.
Nahweisbar ist gar nix! Familienrecht in Deutschland ist Willkür-Recht!
Schau Dir die Urteile und Beschlüsse in der hiesigen Rubrik an, dann solltest Du Bescheid wissen.
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RE: Gerichtliche Billigung einer Elternvereinbarung - von blue - 25-06-2011, 20:58

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