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Gerichtliche Billigung einer Elternvereinbarung
#11
(25-06-2011, 20:27)c schrieb: Naja, also in meinem persönlichen Einzelfall muß ich sagen, dass ich bisher sehr gute Erfahrungen mit Mediation gemacht habe. Durch die Mediation (bei einer kirchlichen Familienberatungsstelle und nicht in freier Wildbahn, also relativ preiswert) kann ich derzeit meinen Sohn an 5 Tagen in der Woche sehen und die KM und ich können deutlich besser miteinander umgehen, als unmittelbar nach der Trennung. Ich glaube nicht, dass ich das vor Gericht bekommen hätte.
Natürlich ist es dann besser so, wie Du es gemacht hast.
Ich beziehe meine Kommentare immer auf jene Mütter, die uns Schwierigkeiten machen: in Umgangsangelegenheiten, in Sorgerechtsangelegenheiten, in Auskunftsangelegenheiten und sowieso natürlich in unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten.
Wenn diese Mütter Probleme machen, dann empfehle ich den direkten Weg zum Gericht - alles andere ist i.d.R. verlorene Zeit, die zu sehr schmerzhaften Umgangseinbußen führen kann.
Ich habe erst vor wenigen Tagen mit einem Vater telefoniert, der nach jahrelangem Kampf mittlerweile das SR und das ABR bekommen hat und der das JA als "feministische Sturmtruppe" bezeichnet.
JÄer vermitteln immer relativ neutral, solange es keine Probleme gibt.
Treten solche auf, dann stehen sie auf der Seite der KM; nach meinen Erfahrungen in wenigstens in 90% aller Fälle.

Zum Schadensersatz:
Die Vereinbarung, die Ihr beide über die Regelung des Umgangs getroffen habt, ist ein Vertrag, den jede Seite einzuhalten hat.
Wenn durch Vertragsverletzungen dem Vertragspartner Schäden entstehen, ist der Verursacher zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
Aber nur dann, wenn er die Vertragsverletzung vorwerfbar zu vertreten hat. Hier fängts schon an kompliziert zu werden: geht es um Haupt- oder Nebenpflichten, die anders behandelt werden (nämlich nach den Kriterien einer positiven Vertragsverletzung, pVV).

Die KM wird sich also trefflich mit Dir darüber streiten, wenn Sie Gründe erfindet, die den Umgang durchzuführen in dem vertraglich beschlossenem Umfang nicht möglich machen. Da bietet sich allemal genügend an, sodass Du auf Deiner Klage sitzen bleibst und die Kosten zu tragen hast.

Das gilt übrigens auch für ein beantragtes Ordnungsgeld und ist letztlich der Grund, weshalb Mütter nur in Ausnahmefällen dazu verdonnert werden.

Schon ein angedrohtes Ordnunsgeld wirkt manchmal Wunder.
Und ist ein Makel für die Mutter und ein Indiz in späteren Streitigkeiten dafür, dass die KM möglicherweise über nicht ausreichende Erziehungskompetenzen oder Bindungstoleranz verfügt.

Ansonsten ist richtig, was @blue dazu geschrieben hat.
Leider!
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RE: Gerichtliche Billigung einer Elternvereinbarung - von Ibykus - 25-06-2011, 21:47

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