27-06-2011, 07:42
wonach ist denn eingestellt worden?
Wenn das Gericht einstellt, ist ja wohl bereits Klage erhoben worden.
In diesem Fall muss der Angeklagte der Einstellung zugestimmt haben.
(Ausnahme: wenn es nicht zum Hauptverfahren wegen Gründe, die in seiner Person liegen, kommt.)
Wer also der Einstellung zustimmt, muss sich im Nachhinein nicht deswegen beschweren.
Wenn das Gericht einstellt, ist ja wohl bereits Klage erhoben worden.
In diesem Fall muss der Angeklagte der Einstellung zugestimmt haben.
(Ausnahme: wenn es nicht zum Hauptverfahren wegen Gründe, die in seiner Person liegen, kommt.)
Wer also der Einstellung zustimmt, muss sich im Nachhinein nicht deswegen beschweren.