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Unterhaltsverfolgung künftig EU-weit
#74
(27-06-2011, 13:20)neuleben schrieb: Ich arbeite auch in einem größeren Konzern.
Bei uns ist es so, daß wir eine Betriebsrente haben.
Zusätzlich kann man von seinem Gehalt noch Umwandlung betreiben.
Das schöne an dieser Umwandlung ist, daß der Betrag nie irgendwo erscheint.
Auch im monatlichen Gehaltsauszug ist absolut nichts ersichtlich.
Das Brutto ist einfach geringer und fertig.
Wenn man Glück hat und diese Umwandlung nie zur Sprache kommt, dann fällt das auch nicht irgendwie auf, daß da Geld fehlt.

Das ist ja das Elegante an der Sache. Ich bekomme z.B. (runde Zahlen, zum leichteren Rechnen) ein Jahresgehalt von 100.000.- Euronen geboten. Davon lasse ich mir 80.000.- Euronen dividiert durch 14 Gehälter (in Österreich so üblich) auszahlen, 20.000.- Euronen gehen in die Altersversorgung. Da Scheidungsantrag schon zugestellt ist, wird diese Form der Altersversorgung dem Zugriff der Exe mittels Versorgungsausgleich entzogen bleiben, da diese Ansprüche ja erst nach dem Ende der Zugewinngemeinschaft entstehen. Zudem werden diese Gelder in Kanada angelegt und verwaltet.

Zur Rendite: wenns die Exe abgreift, ist die Rendite null komma nix. Selbst wenn ich keinerlei Verzinsung bekommen sollte für die angelegten Versorgungsansprüche- allemal mehr, als wenn ich in Deutschland bleibe und weiter die gesetzliche Rentenversicherung füttere (bei der ich seit dem 01.09.1972 meinen gesetzlichen Beitrag zahle, die letzten fünfundzwanzig Jahre immer den Höchstsatz, weil über der Beitragsbemessungsgrenze verdienend...). Versorgungsausgleich für die Exe ist schon von der Rentenversicherung berechnet und ausgewiesen, dort in Berlin warten sie nur noch auf das Datum der rechtskräftigen Scheidung.

Offen bleibt die Frage, was denn passiert, wenn irgendwann in der zweiten Hälfte dieses Jahres das FamGericht höheren Trennungsunterhalt beschließen sollte (was ich als sehr abträglich für die Arbeitsmotivation meiner Exe betrachte). Sieht so aus, als wenn ich dann vom Ausland aus eine Abänderungsklage betreiben muss mit der Begründung des geringeren Einkommens. Da die Reisekosten zur Verhandlung dann den Streitwert übersteigen, würde ich mich dann eben auf die ohnehin vorgegebene Anwaltspflicht berufen und die Sache von meinem Anwalt aushandeln lassen, ohne selbst vor Gericht zu erscheinen.

Muss ich mir noch im Detail durch den Kopf gehen lassen......
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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