27-06-2011, 18:59
@Ibykus : Bewiesen wurde tatsächlich gar nichts ! Klageantrag des "Staatsanwaltes" :
"Ich habe den EINDRUCK, dass Herr XX nicht zahlen will. Ich beantrage 4 Jahre auf Bewährung und das Bestellen eines Bewährungshelfers.
Zu 2: Das habe ich auch vor mit dem Dienstaufsichtsverfahren. Ebenso die Unterhaltspflicht der Mutter prüfen zu lassen. Allerdings findest Du hier meilenweit keinen Anwalt der Hilfe gäbe. Und außerdem hat sie sich schnell zum 4. Male schwängern lassen. Elternzeit beginnt wohl im November. Da wird sie sich dem wohl entziehen können.....?
"Ich habe den EINDRUCK, dass Herr XX nicht zahlen will. Ich beantrage 4 Jahre auf Bewährung und das Bestellen eines Bewährungshelfers.
Zu 2: Das habe ich auch vor mit dem Dienstaufsichtsverfahren. Ebenso die Unterhaltspflicht der Mutter prüfen zu lassen. Allerdings findest Du hier meilenweit keinen Anwalt der Hilfe gäbe. Und außerdem hat sie sich schnell zum 4. Male schwängern lassen. Elternzeit beginnt wohl im November. Da wird sie sich dem wohl entziehen können.....?