27-06-2011, 19:29
(27-06-2011, 18:59)Pudel schrieb: Allerdings findest Du hier meilenweit keinen Anwalt der Hilfe gäbe.Du brauchst einen Verteidiger, der sich also im Strafrecht gut aus kennt!
Zitat: Und außerdem hat sie sich schnell zum 4. Male schwängern lassen. Elternzeit beginnt wohl im November. Da wird sie sich dem wohl entziehen können.....?Warum?
Ihr Mann, der "neue nichtbiologische Vater" verdient doch gut. Dieses Einkommen wird doch berücksichtigt, denke ich. In dem unterhaltsrechtlichen Prozedere kennt sich 'p' aber besser aus, als ich.
In meinem 170ger Verfahren hatte ich die Staatsanwältin und die Richterin jedenfalls sehr in Bedrängnis gebracht, als ich den 1603 BGB ins Geschehen brachte.
Und auch im kommenden Strafverfahren werde ich keinesfalls unterstützen, dass es vor der Hauptverhandlung eingestellt wird (was ich aber letztlich nicht verhindern könnte, denn in diesem Stadium ist die StA noch Herrin des Verfahrens).
Sie soll ruhigt öffentliche Klage erheben. Dann werde ich gleich die KM als Zeugin zu vernehmen beantragen, um festzustellen, wieviel sie verdient und ob's reicht für die Schieflage der Einkommen, die erforderlich ist, damit SIE den Barunterhalt zu zahlen hat.