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KU aus Finanzamt-Pfändungen "zahlen"
#1
Hallo,

mal angenommen, es gibt einen gerichtlichen Doppel-Titel: einmal KU in der Höhe 130% DT und zum zweiten den rückständigen TU von nn T€ zu zahlen.
Beim KU gibt es keine Rückstände, aber sie werden demnächst entstehen.

Der Zahlesel wandert aus und hat sonst an pfändbaren in D-land nur Steuerstattungen beim Finanzamt, mindestens für 3 Jahre. Die Betitelte hat bereits die Pfändung beim FA gestartet - offiziell für die TU-Schulden (weil's ja keine KU-Rückstände gibt).

Kann man als Schuldner den Zweck der zukünftigen Pfändungen bestimmen? Ich meine, ich würde gern das Gepfändete als KU anrechnen lassen bzw. für die Rückstände beim KU verwenden, nicht für TU. Wenn ja, wie läuft das technisch?

Mich interessiert das ganze nur aus strafrechtlicher sicht: ich möchte mit diesen Steuererstattungen irgendwie Mindest-KU zusammenkratzen, damit ich nicht nach §170 belangt werden kann.

Eine andere Frage: wie genau sieht die Reihenfolge der Forderungen bei Pfändungen aus?
Wenn ich mich nicht irre:
1. Zinsen der Hauptforderung
2. Hauptforderung
3. Vollstreckungskosten
4. RA-Honorare
5. Gerichtskosten
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KU aus Finanzamt-Pfändungen "zahlen" - von FreiHerr - 28-06-2011, 07:52

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