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KU aus Finanzamt-Pfändungen "zahlen"
#4
(28-06-2011, 13:01)p schrieb: Wenn der Unterhalt gepfändet statt freiwillig gezahlt wird, verhindert das jedenfalls eine Anklage nach §170 StGB. Der Taterfolg bleibt aus.

Das ist kaum zu glauben. Wo kann ich darüber mehr lesen? Wie ist es, wenn das Pfändbare den Mindestkindesunterhalt unterschreitet?

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RE: KU aus Finanzamt-Pfändungen "zahlen" - von Leutnant Dino - 28-06-2011, 13:06

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