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KU aus Finanzamt-Pfändungen "zahlen"
#6
Wenn wenig oder nichts zu pfänden ist, dann fehlt doch der Taterfolg. Es ist eben nicht mehr da. Zieht da nicht der §1603 BGB? Gut, eine Anzeige kann natürlich jeder stellen ... ob berechtigt oder eben nicht.
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RE: KU aus Finanzamt-Pfändungen "zahlen" - von Leutnant Dino - 28-06-2011, 13:34

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