28-06-2011, 16:06
(28-06-2011, 08:01)p schrieb: Ein Richter darf das..... natürlich nicht!
p schrieb:Jeder Angestellte fliegt auf der Stelle hochkant raus, wenn er eine derartige unqualifizierte Katastrophe abliefert... und wird nicht selten über das ArbGericht wieder eingestellt
p schrieb:Und bitte nicht den Staatsanwalt vergessen, auch der hat das Recht zu kennen, der ist keinen Deut besser.Sei Dir sicher! Der kennt das Recht (auch)!
Mein Eindruck ist, man macht es sich eben ein bischen zu leicht mit der Rechtsfindung. Staatsanwälte sagen sich oftmals: "Das können wir in der Hauptverhandlung möglicherweise beweisen", und klagen an.
Nicht die StAschaft spricht Recht, sondern das Gericht.
Und die Rechtsanwender der Familiengerichte, wie auch der Strafgerichte, die sich mit aufmüpfigen Vätern zu beschäftigen haben, "vergessen" schon mal, was sie in ihrer Ausbildung gelernt haben.
p schrieb:Beide Staatsexamen aberkennen, Schadenersatz bezahlen, fristlos entlassen, keine Einstellung mehr in einem Job der mit Recht zu tun hat, das wäre die angemessene Reaktion.... also teeren und federn!
Meiner bescheidenen Meinung nach sollte der Rechtsbeugungs-§ dem dreisten Rechtsungehorsam angepasst werden, damit er auch anwendbar wird.