28-06-2011, 22:52
Es kann ja noch z.B. Geld versteckt sein, welches nicht gepfändet werden kann.
Wenn dies im Strafverfahren nach §170 nachgewiesen werden kann, ist der Taterfolg eingetreten und eine Verurteilung zumindest theoretisch möglich.
Wenn dies im Strafverfahren nach §170 nachgewiesen werden kann, ist der Taterfolg eingetreten und eine Verurteilung zumindest theoretisch möglich.
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