29-06-2011, 09:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-06-2011, 09:55 von Camper1955.)
Die koennen ueberhaupt nichts pfaenden
Deeine Pfaendungsfreigrenze liegt ja schon etwa bei ca 1400,00 €, aufgrund der Tatsache, dass Du einem weiteren Kind und deiner Ehefrau zum Unterhalt verpflichtet bist.
Was sie machen koennen, ist hoechstens eine Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht zu erstatten.
Aber auch dagegen kann man sich wehren, wie Du vor allem hier im Forum immer wieder deutlich gesagt bekommst.
lg
Camper
Deeine Pfaendungsfreigrenze liegt ja schon etwa bei ca 1400,00 €, aufgrund der Tatsache, dass Du einem weiteren Kind und deiner Ehefrau zum Unterhalt verpflichtet bist.
Was sie machen koennen, ist hoechstens eine Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht zu erstatten.
Aber auch dagegen kann man sich wehren, wie Du vor allem hier im Forum immer wieder deutlich gesagt bekommst.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.