29-06-2011, 17:23
(29-06-2011, 14:18)p schrieb: Es steht dir natürlich frei, vor dem Vollstreckungsgericht eine Erhöhung des pfändungsfreien Betrages zu erstreiten.... das lohnt sich in der Regel!
Notfalls gegen den Beschluss des Rechtspflegers beim Landgericht Beschwerde einlegen.
Ich hab's gemacht, § 850f ZPO!, und müsste mal aus gegebenem Anlass die Pfändungsfreigrenze zu aktualisieren beantragen (§ 850g ZPO).