29-06-2011, 20:23
(29-06-2011, 19:37)Hasserfüllter schrieb: Ihr seid drollig; ....dann muss man den Begriff "Willkür" aber neu definieren"
Man kann sowas auch Willkür nennen
@'p'
Zitat:(hier: Schuldrecht)Du meinst Vollstreckungsrecht.
Das ist nicht im 2. Buch des BGB (Schuldrecht) sondern in der ZPO -worauf Du ja mit den genannten §§ richtig verwiesen hast- geregelt.