29-06-2011, 21:59
(29-06-2011, 19:37)Hasserfüllter schrieb: Ihr seid drollig; wenn Unterhaltsschulden bestehen UND derDu darfst aber auch den Grundsatz der "Eintreiber" nicht vergessen. Lieber ein bißchen leben lassen und ein klein wenig bekommen, als gar nix einzutreiben! Selbst die JA-Schergen lassen sich auf kleine Rückzahlungen ein. Von daher macht es schon Sinn, was @p und @Ibykus da vorschlagen.
Staat in Vorleistung treten muß kann bis zum
Existenzminimum gepfändet werden;
Bei den leeren Kassen der Länder und Kommunen auf jeden Fall eine Möglichkeit.