30-06-2011, 00:21
Kommen doch immer wieder neue interessante Teilaspekte.
Ich denke auch, von dem, was Du angegeben hast, dass der RA eher Ahnung zu haben scheint.
Ich habe aber selbst eine Nachfrage zu Punkt 4.
In der Trennungsfaq wird geraten den KU-Titel zu befristen auf wenige Jahre. Die Zahl 6 Jahre ist mir neu. Ich dachte es gibt mittlerweile OLG-Urteile, die entscheiden, dass Anspruch auf unbefristeten KU-Titel besteht?
Bei mir gibt es bisher gar keinen KU-Titel. Da ich aber Sorge habe, dass es zum BU Streit geben wird, könnte ich mir vorstellen einen JA-Titel auf 6 Jahre befristet zu erstellen. Um den Streitwert zu erniedrigen.
An den FS, falls Du dieses tust, halte ich es für weise zum Termin eine Person deines Vertrauens mitzunehmen und dieses nicht beim JA zu, wo die Beistandschaft für dein Kind besteht. Ich kann mir nämlich durchaus vorstellen, dass der JA-Mitarbeiter, bei dem du dies machst, "not amused" sein wird, da er gerne einen Titel mindestens bis zum 18. eher bis zum 27. hätte.
Ich denke auch, von dem, was Du angegeben hast, dass der RA eher Ahnung zu haben scheint.
Ich habe aber selbst eine Nachfrage zu Punkt 4.
In der Trennungsfaq wird geraten den KU-Titel zu befristen auf wenige Jahre. Die Zahl 6 Jahre ist mir neu. Ich dachte es gibt mittlerweile OLG-Urteile, die entscheiden, dass Anspruch auf unbefristeten KU-Titel besteht?
Bei mir gibt es bisher gar keinen KU-Titel. Da ich aber Sorge habe, dass es zum BU Streit geben wird, könnte ich mir vorstellen einen JA-Titel auf 6 Jahre befristet zu erstellen. Um den Streitwert zu erniedrigen.
An den FS, falls Du dieses tust, halte ich es für weise zum Termin eine Person deines Vertrauens mitzunehmen und dieses nicht beim JA zu, wo die Beistandschaft für dein Kind besteht. Ich kann mir nämlich durchaus vorstellen, dass der JA-Mitarbeiter, bei dem du dies machst, "not amused" sein wird, da er gerne einen Titel mindestens bis zum 18. eher bis zum 27. hätte.