Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Termin beim RA gehabt und mir unsicher, ob er was taugt
#5

Zitat:dass der JA-Mitarbeiter, bei dem du dies machst, "not amused" sein wird
Steht es im Gesetz, dass ein JA-Mitarbeiter einen Anspruch darauf hat "amused" zu sein?
Wir raten weiterhin auf strikte Befristung von 2 Jahren oder wenig mehr (außer bei Beamten und Millionären) also immer dann wenn der Staat keine unbefristeten Arbeitsverträge garantiert. Die Zahl 6 des Anwaltes ist völlig willkürlich - evtl. für die 1. Alterstufe. Das machen wir mit hartnäckigem Beistand beim JA oder wenn die zu bockig sind per Notar.

Bei Doppelauskunftsforderung von JA und Jobcenter meine ich, dass die nur dann zulässig ist, wenn sie sich strikt auf einen Themenbereich beziehen. Meist waren die Leute erfolgreich mit einem kurzen Schreiben an beide: Hallo Amtsnasen, einigt euch wer von euch Auskunft erhalten will. Ich erteile sie nur einmal. Ihr könnte euch eh untereinander austauschen. (Und: vorsicht! - die Akten wandern im Zweifelsfall eh hin und her - Daten schutz gilt nur gegen den Bürger - also auf gleichen Inhalt achten)

(28-06-2011, 19:05)AirWolf schrieb: 2. Frage: Da KM mir gegenüber noch nie Betreuungsunterhalt gegenüber geltend gemacht hat, kann dieser jetzt rückwirkend vom Jobcenter gefordert werden?
RA-Antwort: Ja - weil Unterhaltsverpflichtungen schadensunabhängig seien. Sie konnte bisher ja noch keinen Unterhalt geltend machen, weil noch die Vaterschaftsfestellung ausstand. Nach seiner Auffassung steht ihr also auch auf Basis des §1613 Abs. 2 Nr. 1a BGB rückwirkend Unterhalt zu. Soll auch dem Jobcenter alle geforderten Unterlagen zur Verfügung stellen, .....
Das ist eine sehr interessante Frage: Wenn (familienrechtlich) dieser U-Anspruch rückwirkend geltend gemacht werden kann, dann kann auch rückwirkend ein (sozialrechtlicher) Leistungsanspruch des U-Pflichtigen bestanden haben, den er ja nicht geltend machen konnte, weil die Vaterschaft nicht feststand. Die evtl. seltene Ausnahme einer rückwirkenden Leistungsanspruches, weil sozusagen nachträglich die Grundlagen rechtlich unrichtig geworden sind.Folglich wäre es eine sehr spannende Rechtsfrage, wenn du zugleich mit (oder schon vor) der Auskunftserteilung einen "rückwirkenden Leistungantrag" als H4-Aufstocker stellst. M.M. nach wäre es unbedingt (allein schon als Abwehrmaßnahme) zu machen, wenn dein Netto nach Abzug des geforderten KU niedriger als 1500 ist. Das hat m.W. noch keiner probiert. Wäre dabei durchaus behilflich wie das geht.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Termin beim RA gehabt und mir unsicher, ob er was taugt - von sorglos - 30-06-2011, 01:27

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Einladung zu einem Termin beim Jugendamt Freebird 3 4.502 19-04-2018, 11:28
Letzter Beitrag: Freebird
  Mein Termin beim JA zur Unterschrift der neuen Urkunde steffen27x 24 24.176 18-09-2012, 00:49
Letzter Beitrag: sorglos
  Heute Termin beim JA IPAD3000 13 11.883 20-04-2012, 10:55
Letzter Beitrag: IPAD3000
  kleine Hausdurchsuchuung gehabt Skippie 72 71.755 08-12-2011, 11:44
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste