Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Weitergabe Privatadresse im Ausland
#4
(30-06-2011, 17:03)gleichgesinnter schrieb: Öffentlicher Aushang dauert Jahre...

Dazu braucht es nur einen einfachen Beschluss der Richterin. Das geht ganz fix und dann wird für die nächsten 18 Monate nur noch öffentlich ausgehangen, obwohl die Anschrift vielleicht zwischendurch doch bekannt sein sollte.

Diese Spezialnummer hat die Familienrichterin bei mir innerhalb von 2 Monaten auf die Kette bekommen. Zwar gabs keine Kohle von mir, aber so wurde ich immer ordentlich abgeledert.

(30-06-2011, 17:03)gleichgesinnter schrieb: Wegen dem 170er wirst du nicht so schnell strafrechtlich angeklagt. Es ist ja noch nicht mal ein Titel erstellt oder unterschrieben worden.

Auch falsch, leider!

1. Beschluss für öffentlichen Aushang
2. Urteil über Unterhaltspflicht
3. öffentlicher Aushang
4. dann rechtskräftig
5. dann Anzeige nach §170 Stgb

Ein Gerichtsurteil über Unterhalt ist auch ein TITEL. Bis auf dem Pkt. 5, haben die Damen das bei mir durchgezogen.

Das von mir beschriebene Verfahren geht nicht, wenn keine Vaterschaftsanerkennung oder Vaterschaftsfeststellung vorliegt!

Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Weitergabe Privatadresse im Ausland - von Leutnant Dino - 30-06-2011, 17:07
RE: Weitergabe Privatadresse im Ausland - von Mephistopheles - 05-07-2011, 11:34

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste