01-07-2011, 09:13
Eine Polizistin hat ihren neugeborenen Sohn mit der Schere erstochen, die Leiche im Flussbett vergraben. Der Grund: Sie ist mit ihrem Ex fremdgegangen, das Kind war nicht von ihrem aktuellen Freund. Im Artikel und den Äusserungen klingt jeder zweite Satz nach Entschuldigung:
"...aus Verzweiflung"
"Sie hatte Angst, mit dem Kind allein zu sein."
"Panik war Ursache"
"emotionale Notlage"
"Aussage wirkt strafmildernd"
Jetzt auf freiem Fuss, trotz Verurteilung zu viereinhalb Jahren Haft. Verteidigung hat Revision eingelegt, sie wollte nur eine Strafe auf Bewährung.
http://www.ndr.de/regional/niedersachsen...rd113.html
Wie wohl berichtet und geurteilt werden würde, wenn ein Vater das neugeborene Kind seiner Affäre mit der Schere umbringt, weil er Panik hat, dass ihn seine Freundin verlässt?
"...aus Verzweiflung"
"Sie hatte Angst, mit dem Kind allein zu sein."
"Panik war Ursache"
"emotionale Notlage"
"Aussage wirkt strafmildernd"
Jetzt auf freiem Fuss, trotz Verurteilung zu viereinhalb Jahren Haft. Verteidigung hat Revision eingelegt, sie wollte nur eine Strafe auf Bewährung.
http://www.ndr.de/regional/niedersachsen...rd113.html
Wie wohl berichtet und geurteilt werden würde, wenn ein Vater das neugeborene Kind seiner Affäre mit der Schere umbringt, weil er Panik hat, dass ihn seine Freundin verlässt?