hallo, mich interessiert, der Umfang von Auskunftspflicht §1605 und die Anwendbarkeit für ausländische EU Väter, die in nicht EU Staaten leben.
Konkretes Beispiel: Vater aus Spanien (Staatsangehörigkeit: Spanisch) hat ein Kind in Deutschland, lebt und arbeitet aber in der Schweiz.
Ob man das Deutsche § einfach so direkt in o. Konstellationen anwenden?
oder ist der weg D > ES > CH ?
Des weiteren frage ich wie wirksam ist "Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen" So wie ich das in folgendem Link http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/pls...=Unterhalt
Vor allem wenn KM ein Versäumnisbeschluss bekommt.
Konkretes Beispiel: Vater aus Spanien (Staatsangehörigkeit: Spanisch) hat ein Kind in Deutschland, lebt und arbeitet aber in der Schweiz.
Ob man das Deutsche § einfach so direkt in o. Konstellationen anwenden?
oder ist der weg D > ES > CH ?
Des weiteren frage ich wie wirksam ist "Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen" So wie ich das in folgendem Link http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/pls...=Unterhalt
Vor allem wenn KM ein Versäumnisbeschluss bekommt.