03-07-2011, 10:21
Es kommt wie so oft auf die Begründung an, welcher Weg einzuschlagen ist, und da kann es manchmal sinnvoll sein das JA außen vor zu lassen.
Unser Fall war so einer.
Wohl wissend, dass ich gegen den vorgeblichen Willen des einen Stiefkindes (§1685 BGB) den eingestellten Kontakt nicht erfolgreich hätte erstreiten und wieder herstellen können, ging es sodann um das gemeinsame leibliche Kind (§1684 BGB), aber mit eben der Begründung, dass das Stiefkind bereits keinen Kontakt mehr mit mir haben sollte/durfte.
Damit war auch nach Ansicht des Gerichtes mein Antrag vollauf gerechtfertigt und ausreichend begründet.
In etlichen aufgelösten Patchwork-Konstellationen dürfte es ähnlich wie bei uns laufen.
Es macht auch dann keinen Sinn sich auf dem JA den Hintern breit zu sitzen und sich dem doch recht hohen Risiko auszusetzen sich dummes Gesabbel anzuhören zu müssen, wenn die Kontakte bereits - wie außergerichtlich vereinbart - durchgeführt wurden und zu einem späteren Zeitpunkt durch einen Elternteil unterlaufen werden.
Sinn macht es, wenn die Sachbearbeiterin/der Sachbearbeiter neutral ist, ernsthaft die bestmögliche Lösung im Sinne des betroffenen Kindes erkennt und erfolgreich durchsetzt.
Aber man weiß vor dem Gang dorthin nur selten an was für ein Individuum man gerät.
Unser Fall war so einer.
Wohl wissend, dass ich gegen den vorgeblichen Willen des einen Stiefkindes (§1685 BGB) den eingestellten Kontakt nicht erfolgreich hätte erstreiten und wieder herstellen können, ging es sodann um das gemeinsame leibliche Kind (§1684 BGB), aber mit eben der Begründung, dass das Stiefkind bereits keinen Kontakt mehr mit mir haben sollte/durfte.
Damit war auch nach Ansicht des Gerichtes mein Antrag vollauf gerechtfertigt und ausreichend begründet.
In etlichen aufgelösten Patchwork-Konstellationen dürfte es ähnlich wie bei uns laufen.
Es macht auch dann keinen Sinn sich auf dem JA den Hintern breit zu sitzen und sich dem doch recht hohen Risiko auszusetzen sich dummes Gesabbel anzuhören zu müssen, wenn die Kontakte bereits - wie außergerichtlich vereinbart - durchgeführt wurden und zu einem späteren Zeitpunkt durch einen Elternteil unterlaufen werden.
Sinn macht es, wenn die Sachbearbeiterin/der Sachbearbeiter neutral ist, ernsthaft die bestmögliche Lösung im Sinne des betroffenen Kindes erkennt und erfolgreich durchsetzt.
Aber man weiß vor dem Gang dorthin nur selten an was für ein Individuum man gerät.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)