03-07-2011, 18:16
(03-07-2011, 07:25)beppo schrieb:zu DIESEM Thema reicht mir eigentlich mein Augenrollen.(02-07-2011, 19:50)Ibykus schrieb: Warum also nicht gleich zum Familiengericht?Möchtest du ne ernsthafte Antwort oder weißt du sowieso schon alles besser und es reicht dir mit den Augen zu rollen?
(wo ist der Augenroll-Smily)
Denn ich denke, wenn schon das OLG Hamm das Erfordernis einer vorgerichtlichen Inanspruchnahme seitens des antragstellenden Vaters verneint, muss man nun nicht ersatzweise eine Diskussion darüber führen, ob es vielleicht im Einzelfall Sinn macht.
Väter machen GRUNDSÄTZLICH nichts falsch, wenn sie das JA außen vor lassen.
Diesen immer noch verbreiteten Irrtum sollte man konsequent korrigieren.
Deshalb: Danke für die Einstellung dieses Beschlusses.
Wegen des Augenrollens solltest Du mir nicht allzu böse sein.
Es bezieht sich ausschließlich auf diese Thematik.