03-07-2011, 21:31
Hallo,
ich habe folgenden Sachverhalt bei dem ich mich gerne beraten lassen würde.
Bin geschieden und habe zwei Kinder.
Habe nach Erziehungsurlaub keine Stelle mehr bekommen und war ein Jahr arbeitslos.
Seit einem Monat bin ich nun ohne jegliche Unterstützung.
Ich habe jedoch einiges an Geld erspart.
Ich hatte mit meiner Ex ein Agreement, dass ich einen geringeren Unterhalt als gemäß Düsseldorfer Tabelle üblich zahle (wir leben seit 1,5 Jahren getrennt).
Als sich meine Frau einen Anwalt genommen hatte, hat diese ihr geraten aber zumindest den Mindestbetrag zu fordern. Diese Forderung (plus Forderung nach genauen Einkünften) ging von der Anwältin bei mir ein. Ich hatte es irgendwie geschafft, meine Frau zu bewegen die Sache nicht weiter zu betreiben.
Vor drei Wochen hatten wir nun unseren Scheidungstermin. Dabei habe ich auch die Anwältin kennengelernt. Diese hat mich nun unter Druck gesetzt nun endlich meine Einkünfte zu nennen oder freiwillig nach Stufe drei der Tabelle zu zahlen.
Ausserdem soll ich die Differenz von dem von mir gezahlten Betrag und dem Mindestbetrag nach Düsseldorfer Tabelle nachzahlen. Auch meine Ex fordert das nun ultimativ.
Ansonsten würden sie mich verklagen.
Ich hatte im letzten Jahr Einkünfte, die mich in die dritte Stufe der Tabelle bringen würden. Und ich habe Barvermögen.
Soll ich mich auf diesen Deal einlassen?
Die Alternative wäre, ich zahle nur den Mindestbetrag der Düsseldorfer Tabele, da ich derzeit tatsächlich nicht genug Einkünfte habe um die zweite Stufe zu zahlen).
Glaubt ihr, dass die Anwältin es auf eine Klage ankommen lassen würde, wegen dem kleinen Unterschied zwischen Stufe eins und zwei bzw. Stufe eins und drei (je nach dem wie die Einkünfte der Vergangenheit bemessen werden)?
Habe von dem Geplänkel eigentlich genug.
Danke für die Hilfe.
ich habe folgenden Sachverhalt bei dem ich mich gerne beraten lassen würde.
Bin geschieden und habe zwei Kinder.
Habe nach Erziehungsurlaub keine Stelle mehr bekommen und war ein Jahr arbeitslos.
Seit einem Monat bin ich nun ohne jegliche Unterstützung.
Ich habe jedoch einiges an Geld erspart.
Ich hatte mit meiner Ex ein Agreement, dass ich einen geringeren Unterhalt als gemäß Düsseldorfer Tabelle üblich zahle (wir leben seit 1,5 Jahren getrennt).
Als sich meine Frau einen Anwalt genommen hatte, hat diese ihr geraten aber zumindest den Mindestbetrag zu fordern. Diese Forderung (plus Forderung nach genauen Einkünften) ging von der Anwältin bei mir ein. Ich hatte es irgendwie geschafft, meine Frau zu bewegen die Sache nicht weiter zu betreiben.
Vor drei Wochen hatten wir nun unseren Scheidungstermin. Dabei habe ich auch die Anwältin kennengelernt. Diese hat mich nun unter Druck gesetzt nun endlich meine Einkünfte zu nennen oder freiwillig nach Stufe drei der Tabelle zu zahlen.
Ausserdem soll ich die Differenz von dem von mir gezahlten Betrag und dem Mindestbetrag nach Düsseldorfer Tabelle nachzahlen. Auch meine Ex fordert das nun ultimativ.
Ansonsten würden sie mich verklagen.
Ich hatte im letzten Jahr Einkünfte, die mich in die dritte Stufe der Tabelle bringen würden. Und ich habe Barvermögen.
Soll ich mich auf diesen Deal einlassen?
Die Alternative wäre, ich zahle nur den Mindestbetrag der Düsseldorfer Tabele, da ich derzeit tatsächlich nicht genug Einkünfte habe um die zweite Stufe zu zahlen).
Glaubt ihr, dass die Anwältin es auf eine Klage ankommen lassen würde, wegen dem kleinen Unterschied zwischen Stufe eins und zwei bzw. Stufe eins und drei (je nach dem wie die Einkünfte der Vergangenheit bemessen werden)?
Habe von dem Geplänkel eigentlich genug.
Danke für die Hilfe.