03-07-2011, 21:36
Also-
wenn deine Ex VKH (Verfahrenskostenhilfe) bekommen sollte, dann verklagen dich die [Unterschreitung des Mindestniveaus] wegen fünf Euro.
Und lass dein Barvermögen verschwinden. Du bist bettelarm und mittellos, und von nix kann man keinen Unterhalt zahlen. Meine Ex zieht das auf diese Art sehr erfolgreich durch.
Austriake
wenn deine Ex VKH (Verfahrenskostenhilfe) bekommen sollte, dann verklagen dich die [Unterschreitung des Mindestniveaus] wegen fünf Euro.
Und lass dein Barvermögen verschwinden. Du bist bettelarm und mittellos, und von nix kann man keinen Unterhalt zahlen. Meine Ex zieht das auf diese Art sehr erfolgreich durch.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1