04-07-2011, 08:22
(26-06-2011, 13:40)Ibykus schrieb: Bei schuldhaft vorwerfbaren Vertragsverletzungen ensteht auch ein Anspruch auf Schadensersatz, soweit eine solcher Schaden vorliegt.Weder bei ausgefallenem Angelvergnügen noch bei ausgefallenem Umgang wird ein Gericht einen ersatzpflichtigen Schaden feststellen.
Wenn überhaupt kann man bestenfalls die Busfahrkarte geltend machen.
Und selbst wenn du eine Reise ins Disneyland gebucht hast, wird ein deutsches Gericht immer noch sagen, dass kein Schaden entstanden ist, denn du kannst dich ja immer noch alleine in die Achterbahn setzen.