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Exe will KU Titulierung / JA hat Beistandschft eingerichtet / Was tun ??
#1
Hallo miteinander,

3 Jahre habe ich meiner Ex jeden Monat brav den Unterhalt für unseren mittlerweile 12jährigen Sohn bezahlt, es waren zuletzt mtl. 285 Euro...

Nun ist mir vor ein paar Tagen, vom hiesigen JA mitgeteilt worden, das Beistandschaft für unseren Sohn eigerichtet wurde, mit dem Ziel Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Abgabe der Einkommensbelege und ausgefüllten Fragebögen vom JA bis 11.7. ...
"Diese Auskunft wird zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruches begehrt ( § 1613Abs. 1 BGB)" --> schreibt JA

Was dieser sogenannte Titel bedeutet, habe ich hier auf diesen Seiten erstmal richtig begriffen. Meine Ex lehnt sich die nächsten Jahre fies grinsend und entspannt zurück während über mir das finanzielle Damoklesschwert schwebt.

Ein Kumpel sagte mir heute das JA ist Vollstrecker staatlichen Unrechts gegenüber Vätern. Wie wahr ...

Was nun tun ? Die Ausgangslage:
1.)
Ich bin 49 Jahre alt, arbeite in der Schweiz im Angestelltenverhältniss, werde auch in CHF bezahlt.
2.)
Bin aber als sogenannter Grenzgänger in Deutschalnd sowie in der Schweiz steuerpflichtig, dh. das hiesige deutsche Finanzamt weiss was ich verdiene ....
3.)
Und wenn evtl. das deutsche JA Amtshilfe beim Schweizer Amt beantragt, dann muss mein Schweizer Arbeitgeber sogar die Lohnbelege rausrücken, wenn ich das nicht freiwillig mache ...
4.)
Meine EX kennt die Adresse meines CH-Arbeitgebers ....und damit auch das deutsche JA...
5.)
Und wenn gar nichts geht im Ämteraustausch schätzen die mich einfach ganz frech und zwar ganz sicher so, dass es zu meinen Ungunsten ist...

Meine persönliche Situation könnte weiter nicht schlimmer sein, vor 4 Wochen habe ich mir in Deutschland eine Immobilie gekauft, bin nun 6 stellig verschuldet...und richtig angreifbar ... was eine Zwangshypothek darauf wegen geschuldetem KU ist und bedeutet, kann ich mir lebhaft ausmalen...
Hab mal irgendwo gelesen, dass ich die Tilgungsraten für die Immobilie dafür als Ausgaben für die Altersvorsorge angeben kann, obs annerkannt wird, wer weiss ?
Ich habe meine Schweizer Pensionskasse zur Altersvorsorge für die Finanzierung komplett geplündert, so konnte ich die Eigenkapitalqoute bei der Bank erhöhen. Wenn ich die Immobilie vor dem 65.Lebnsjahr wieder verticke, muss ich den gesamten Betrag an die Pensionskasse zurückzahlen. Das deutsche Grundbuchamt muss denen mitteilen ob verkauft wurde.

Nun habe ich hier gelesen, dass es besser ist, beim Notar eine einseitige finanzielle Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Steht im Menüpunkt" Kindesunterhalt". Verstehe ich das richtig, das man bei Notarieller Urkunde nicht die langwierige und zudem teuere Abänderungsklage braucht, falls man arbeitslos oder krank oder sonstwie nur weniger zahlen kann ? Die zudem Anwaltspflichtig ist und rückwirkend nicht greift ?
Doch muss meine Ex die notarielle Urkunde zum titulierten Unterhalt akzeptieren ? Kann sie darauf pochen, dass ich vor dem scheiss JA finanziell die Hosen runter lasse, oder wenn ich das nicht mache, mich vor Gericht verklagen, wobei ich dann natürlich die Gerichtskosten und ihre Fledermaus bezahlen darf.
Wer hat das schon mal durch ?

Ach ja wen es interessiert: Sohn in der Altersgruppe 12-17 Jahre, lt. Dü.dorfer Tabelle bin ich EK Gruppe 5. Mit Weihnachtsgeld komme ich in die 6 und weil ich nur einen Unterhaltsberechtigten habe, lande ich schon in der 7. EKgruppe.
Das macht 488 Öken monatlich x 120 Monate ganz bestimmt, da kommen in nur 10 Jahren 58.560 Teuros an die Ex zusammen, grgrgrgrgrrrrrr...
Verfluchte Scheisse ... und das mit Zwangsunterwerfung und Zwangsvollstreckung.Dazu kommt, dass beim Sohn kaum was ankommt ! Der muss sogar das Dusch und Badewasser mit dem Eimer rausholen und muss es für die Kloospülung verwenden, ständig lallt ihn seine Mutter an: Mach das Licht aus, Klamotten alle gebraucht aus dem Second Hand Laden, das Handy hab ich ihm bezahlt, die Einheiten dafür zahle ich auch...die sonstigen Wochenendkosten mit ihm, davon will ich hier gar nicht reden ...

Leute, nach 3 Jahren Trennung dachte ich, meine EX kann mich mal, doch jetzt schlägt das Ungeheur zu ...

Zu meinem Sohn habe ich ein sehr gutes Verhältnis, wir sehen uns an 3 WE im Monat und sind ein Herz und eine Seele. Mit seiner Mutter hat er auch Probleme ... Kein Französisch gemacht, da gibts halt kein Abendessen...
Ab 14 könnte ich ihn zu mir holen, nur leider fährt von dem Ort wo ich meine Immobilie habe, kein öffentliches Verkehrsmittel in den Ort zu seiner Schule. Ihn selber fahren geht auch nicht, ich muss in aller Herrgottsfrühe zum Job ....

Lieber Gott, soll ich mich erschiessen oder lieber aufhängen ????
Wer was besseres weiss, kanns ja hier posten. Danke an alle im vorraus !

Grüsse vom Bluepaps.

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Exe will KU Titulierung / JA hat Beistandschft eingerichtet / Was tun ?? - von Bluepaps - 04-07-2011, 16:40

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