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Exe will KU Titulierung / JA hat Beistandschft eingerichtet / Was tun ??
#4
(04-07-2011, 16:40)Bluepaps schrieb: Meine Ex lehnt sich die nächsten Jahre fies grinsend und entspannt zurück während über mir das finanzielle Damoklesschwert schwebt.
Das ist zwar im Prinzip richtig, dem genannten Einkommen ist das Damoklesschwert aber doch eher aus Holz.
Zitat:1.) Ich bin 49 Jahre alt, arbeite in der Schweiz im Angestelltenverhältniss, werde auch in CHF bezahlt.
Dann muss dein schweizer Einkommen erstmal nach deutschen Maßstäben nettofiziert werden.
Vor Allem im Bereich KV und AV.
Ausserdem muss die Kaufkraft indiziert werden, bzw. die höheren schweizer Lebenshaltungskosten rausgerechnet werden.
In jedem Falle solltest du selbst dein Netto berechnen und einen notariellen Titel nach deinen Vorstellungen erstellen lassen.
Dann kann das JA zwar immer noch dagegen anstänkern aber du hättest dann nur den Gerichtskostenanteil für eine evtl. Erhöhung zu tragen.
Es kann aber auch sein, dass das JA den Kampfgeist verliert, wenn es "nur" um die Erhöhung von der 6. in die 7. Zeile DT geht.
Zitat:Meine persönliche Situation könnte weiter nicht schlimmer sein, vor 4 Wochen habe ich mir in Deutschland eine Immobilie gekauft, bin nun 6 stellig verschuldet...und richtig angreifbar ... was eine Zwangshypothek darauf wegen geschuldetem KU ist und bedeutet, kann ich mir lebhaft ausmalen...
Du schuldest bisher keinen KU!
Du hast bisher immer das bezahlt was gefordert wurde.
Erhöhungen können nur für die Zukunft geltend gemacht werden.
Zitat:Hab mal irgendwo gelesen, dass ich die Tilgungsraten für die Immobilie dafür als Ausgaben für die Altersvorsorge angeben kann, obs annerkannt wird, wer weiss ?
Ich habe meine Schweizer Pensionskasse zur Altersvorsorge für die Finanzierung komplett geplündert, so konnte ich die Eigenkapitalqoute bei der Bank erhöhen. Wenn ich die Immobilie vor dem 65.Lebnsjahr wieder verticke, muss ich den gesamten Betrag an die Pensionskasse zurückzahlen. Das deutsche Grundbuchamt muss denen mitteilen ob verkauft wurde.
Du kannst bis zu 24% vom Brutto für AV ausgeben.
Wie du das tust, steht dir weitgehend frei.
Tilgung geht jedenfalls auch.
Die Zinsen kannst du deinem Wohnvorteil entgegen rechnen.
Damit kannst du dich zwar nicht arm rechnen, aber verhindern, dass du reich gerechnet wirst.
Zitat:Nun habe ich hier gelesen, dass es besser ist, beim Notar eine einseitige finanzielle Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Steht im Menüpunkt" Kindesunterhalt". Verstehe ich das richtig, das man bei Notarieller Urkunde nicht die langwierige und zudem teuere Abänderungsklage braucht, falls man arbeitslos oder krank oder sonstwie nur weniger zahlen kann ? Die zudem Anwaltspflichtig ist und rückwirkend nicht greift ?
Doch muss meine Ex die notarielle Urkunde zum titulierten Unterhalt akzeptieren ? Kann sie darauf pochen, dass ich vor dem scheiss JA finanziell die Hosen runter lasse, oder wenn ich das nicht mache, mich vor Gericht verklagen, wobei ich dann natürlich die Gerichtskosten und ihre Fledermaus bezahlen darf.
Wer hat das schon mal durch ?
Das mit dem Notar ist richtig, du ersparst dir damit aber nur dummes Gesabbel vom JA.
Abänderbar ist der aber genauso schwer wie der vom JA oder Gericht.
Akzeptieren muss das JA zunächst mal alles was du titulieren willst.
Allerdings haben sie auch alle 2 Jahre das Recht dein Einkommen zu prüfen und ggf. eine Erhöhung durchzuklagen.
Da dein Einkommen anscheinend recht transparent ist, solltest du einen Titel am unteren Rand des Interprätationsspektrums erstellen lassen und abwarten ob das JA zuckt.
Zitat:Ach ja wen es interessiert: Sohn in der Altersgruppe 12-17 Jahre, lt. Dü.dorfer Tabelle bin ich EK Gruppe 5. Mit Weihnachtsgeld komme ich in die 6 und weil ich nur einen Unterhaltsberechtigten habe, lande ich schon in der 7. EKgruppe.
Das macht 488 Öken monatlich x 120 Monate ganz bestimmt, da kommen in nur 10 Jahren 58.560 Teuros an die Ex zusammen, grgrgrgrgrrrrrr...
Wie kommst du auf 10 Jahre?
Wie gesagt, sie können nicht rückwirkend fordern.
Zitat:Verfluchte Scheisse ... und das mit Zwangsunterwerfung und Zwangsvollstreckung.Dazu kommt, dass beim Sohn kaum was ankommt ! Der muss sogar das Dusch und Badewasser mit dem Eimer rausholen und muss es für die Kloospülung verwenden, ständig lallt ihn seine Mutter an: Mach das Licht aus, Klamotten alle gebraucht aus dem Second Hand Laden, das Handy hab ich ihm bezahlt, die Einheiten dafür zahle ich auch...die sonstigen Wochenendkosten mit ihm, davon will ich hier gar nicht reden ...
Denk nicht drüber nach.
Zeige ihm, dass es auch anders geht.
Zitat:Leute, nach 3 Jahren Trennung dachte ich, meine EX kann mich mal, doch jetzt schlägt das Ungeheur zu ...

Zu meinem Sohn habe ich ein sehr gutes Verhältnis, wir sehen uns an 3 WE im Monat und sind ein Herz und eine Seele. Mit seiner Mutter hat er auch Probleme ... Kein Französisch gemacht, da gibts halt kein Abendessen...
Ab 14 könnte ich ihn zu mir holen, nur leider fährt von dem Ort wo ich meine Immobilie habe, kein öffentliches Verkehrsmittel in den Ort zu seiner Schule. Ihn selber fahren geht auch nicht, ich muss in aller Herrgottsfrühe zum Job ....

Lieber Gott, soll ich mich erschiessen oder lieber aufhängen ????

Erschießen macht mehr Lärm und Dreck.
Ich sehe bei dir allerdings noch keinen Grund dafür.
Ich bin von weiter oben viel tiefer runter gedrückt worden und lebe auch noch.
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RE: Exe will KU Titulierung / JA hat Beistandschft eingerichtet / Was tun ?? - von beppo - 04-07-2011, 17:19

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