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Exe will KU Titulierung / JA hat Beistandschft eingerichtet / Was tun ??
#10
(04-07-2011, 17:19)beppo schrieb: Ausserdem muss die Kaufkraft indiziert werden, bzw. die höheren schweizer Lebenshaltungskosten rausgerechnet werden.

Schwierig, die Gegenseite wird argumentieren dass er ja in Deutschland lebt und damit nur die deutschen Lebenshaltungskosten relevant sind. Er zahlt Strom und Heizung in Deutschland, kauft in Deutschland ein etc.

(04-07-2011, 17:19)beppo schrieb: Du kannst bis zu 24% vom Brutto für AV ausgeben.

Insgesamt. Übrig bleiben davon 4 oder 5%, wenn er in Deutschland arbeiten würde, weil er rentenversichert wäre. In der Schweiz ruht die Versicherung auf drei Säulen, auch dort sind Zwangsbeiträge inkludiert, so dass die 24% vom brutto nur für alles zusammen gelten.

Einen Wohnvorteil wird das Jugendamt ohnehin nicht anrechnen, den gibt es bei Kindesunterhalt nicht, auch wenn es immer wieder behauptet wird. Auch keine Erhöhung eines Wohnkostenanteils im Selbstbehalt. An den Selbstbehalt kommt er aber nicht annähernd ran, diese Grenze ist für ihn irrelevant.

Eine Einkommensbereinigung durch irgendwelche Bankzinsen ist jedenfalls ausgeschlossen. Die Argumentation lautet, dass Kindesunterhalt vor der Schaffung von Immobilieneigentum geht. Das Kind müsse es nicht hinnehmen, dass es weniger erhält, weil der Unterhaltspflichtige Eigentum erwirbt.

(04-07-2011, 17:19)beppo schrieb: Das mit dem Notar ist richtig, du ersparst dir damit aber nur dummes Gesabbel vom JA.
Abänderbar ist der aber genauso schwer wie der vom JA oder Gericht.

Nicht ganz korrekt: Eine einfache Korrekturklage nach § 240 FamFG ist bei einem Jugendamtstitel nicht zulässig, sondern ausschliesslich eine schwierigere Abänderungsklage nach § 239 FamFG, die eine Begründung benötigt. Beim Notaren wird dagegen eine einseitige notarielle Verpflichtungserklärung erstellt, keine Verpflichtungsurkunde nach Art. 5 § 3 Abs. 2 KindUG. Da geht die Korrekturklage.

Wichtig ist noch, dass er sein Einkommen korrekt bereinigt. Fahrtkosten, berufsbedingte Aufwendungen. Versuchen würde ich auch, eine Stufe hnerunterzuhandeln weil das Kind immerhin an drei von vier Wochenenden bei ihm ist.

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RE: Exe will KU Titulierung / JA hat Beistandschft eingerichtet / Was tun ?? - von p__ - 04-07-2011, 19:12

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