04-07-2011, 21:27
Nirgends wird ein Wohnvorteil angerechnet, überall werden Betriebskosten, Zinsen, erforderliche Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten Kosten nach § 2 BetrKV abgezogen. Dann gibts halt mal neue Fenster, mal wird das Bad renoviert, mal kauft die Hausgemeinschaft eine neue Heizung, mal kriegt der Balkon eine neue Brüstung...