06-07-2011, 12:55
Habe oben gelesen, das man bis zu 24 % vom Brutto für die AV abziehen kann. Verdiene oberhalb der Bemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung. Habe argumentiert, daß ich alles was drüber liegt zu 24 % in die private AV stecken kann. Hat man eiskalt weggebügelt, obewohl es inzwischen in vielen Unterhaltsleitlinien genau so drin steht. Hat jemand Informationen, ob sich diese Sichtweise inwischen Bundesweit einklagen läßt?