06-07-2011, 13:27
(06-07-2011, 12:55)i-wahn schrieb: Hat jemand Informationen, ob sich diese Sichtweise inwischen Bundesweit einklagen läßt?
Bundesweit? Deine nächster Schritt muss das Oberlandesgericht sein, danach der Bundesgerichtshof wenn Revision zugelassen ist.
Wenn die Altersvorsorge ohne Begründung ignoriert wurde, obwohl du sie beziffert, nachgewiesen und ihre Anrechnung beantragt hast, sofort eine Instanz höher gehen.