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Exe will KU Titulierung / JA hat Beistandschft eingerichtet / Was tun ??
#29
(06-07-2011, 13:13)beppo schrieb: Anderseits bist du natürlich oberhalb der Bemessungsgrenze sowieso ein reicher Schuft und dem werden 95% der deutschen Richter doch nicht dabei helfen, seiner armen Exfrau den wohlfeilen Unterhalt vorzuenthalten und damit womöglich noch ihre Kinder zu schädigen.

Sch... aber auch!

Von den dreissig Jahren meiner Ehe habe ich 25 Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze verdient.....da wird es wohl mit dem Durchsetzen der Erwerbsobliegenheiten der Exe wohl nicht weit her sein!

Insofern wird es mir eine gewisse Genugtuung verschaffen, wenn ich demnächst als Angestellter eines multinationalen Konzerns Deutschland verlassen werde. Die 30.000.- Euro Einkommenssteuer, die bislang dieses Land alle Jahre von mir genommen hat, bekommt künftig die Republik XYXYXYX.

Austriake

Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Exe will KU Titulierung / JA hat Beistandschft eingerichtet / Was tun ?? - von Austriake - 06-07-2011, 16:00

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