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Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland?
#4
Kann man kurz und bündig beantworten: NEIN, markus, du muss keine Auskunft erteilen, denn du wohnst nicht in Deutschland, also brauchen dich diese Gesetze auch nicht zu interessieren.

In Deutschland können sie deswegen sonstwas behaupten, aber Fakt ist, wer dort nicht wohnt, untersteht nicht der deutschen Gerichtsbarkeit und seiner Gesetze.

Natürlich können sie sich aus anderen Quellen ihre gewünschten Infos holen (was aber aussichtslos ist) oder dich aufgrund fehlender Kooperation einfach fiktiv so stellen, das du nach deren Auffassung genug Einkommen hast, aber das steht auf einem anderen Blatt.

Bei mir lief es ähnlich, im Urteil 2006 wurde im Urteil "vermutet" , das ich genug Einkommen hätte und "fiktiv" auf KU veruteilt.

Mittlerweile weiss ich, das deswegen hier in Spanien nach einem Versuch hier nicht vollstreckt wurde weil es "Vermutungen" hier nicht gibt.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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RE: Auskunftspflicht nach §1605 für Ausläder in Ausland? - von gleichgesinnter - 06-07-2011, 18:59

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