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Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland?
#5
Ich bilde mir ein, ich habe wo gelesen, dass ein Unterhaltspflichtiger auf der ganzen Welt nach §1605 Auskunftspflichtig ist. Den solange er ein Deutsche Staatsbürgerschaft hat, ist er ein Deutscher....... Ich bin keiner D deswegen meine Frage.
Ich habe vor paar Tagen ein Schreiben von Anwalt bekommen, und die wollen mein Einkommen Prüfen um den Unterhalt neu zu berechnen, und dort wird auf meine Pflicht hingewiesen aber ohne §. hier der Textausschnitt..
Zitat:.....
Um Ihre aktuelle Unterhaltsverpflichtung ermitteln zu können, dürften wir Sie bitten Auskunft zu erteilen............
.....Zur Auskunftserteilung, zu der Sie gesetzlich verpflichtet sind, gewähren wir Ihnen eine Frist ...........
..... Nach der hier geltenden Geseatzeslage, sind Sie verpflichtet, Kindesunterhalt entsprechend der Höhe Ihres Einkommens zu leisten................
Im schreiben kein einziger Hinweis auf welches Gesetz er Bezug nimmt.
Ist das Absicht?
Muss ich da nicht irgendwie belehrt werden?
Oder ist das meine Pflicht die Gesetze zu suchen?
Also ich möchte den Anwalt schon höflich antworten, aber so, dass er mich in ruhe lest Smile Ich zahl ja brav seit 12 Jahren, aber offenbar wird die KM gierig auf einmal.
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RE: Auskunftspflicht nach §1605 für Ausläder in Ausland? - von markus - 06-07-2011, 22:36

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