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Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland?
#6
Deswegen, weil sie es eben nicht dürfen, das deutsche Gesetz in dem Land, wo du wohnst, dort überhaupt zitieren.

Und deshalb werden auch die Worte "dürften wir sie bitten" benutzt, weil sie genau wissen, sie haben sowieso keine Handhabe gegen dich.

Und zu deiner Einbildung: Ist Deutschland die ganze Welt und hat nach deren Pfeife zu tanzen? Ganz sicher nicht.

Nochmal: die deutschen Gesetze gelten bis zur Grenze und dann ist Feierabend.
Ab dort gelten die internationelen Abkommen die allein die Vollstreckungen von Titeln behandeln, sonst nichts. Sonst könnte ja Deutschland sonstwelche Forderungen stellen, wenn deutsche Gesetze überall auf der Welt gelten. Die Chinesen, Nordkoreaner, und Kuba würden sich einen Ast ablachen...

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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RE: Auskunftspflicht nach §1605 für Ausläder in Ausland? - von gleichgesinnter - 07-07-2011, 10:38

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