07-07-2011, 15:30
Schreiben der Oberjustizkasse von heute:
Jetzt weiss ich auch, warum DIE Verfahren, die dem Beschleunigungsgebot des FamFG unterfallen, so lange dauern und damit ziemlich eindeutig den juristischen Gewährleistungsanspruch unterlaufen.
Aber wir sind ja nur eine kleine Gruppe von Vätern, die man nicht so wichtig nehmen muss ....
Ibykus
Oberjustizkasse schrieb:... in Ihrer Kostensache wird mitgeteilt, dass Ihre hier bestehende Kostenforderung niedergeschlagen wurde ....
Jetzt weiss ich auch, warum DIE Verfahren, die dem Beschleunigungsgebot des FamFG unterfallen, so lange dauern und damit ziemlich eindeutig den juristischen Gewährleistungsanspruch unterlaufen.
Aber wir sind ja nur eine kleine Gruppe von Vätern, die man nicht so wichtig nehmen muss ....
Ibykus