07-07-2011, 15:34
Hallo Zusammen,
lt. Finanzamt sollte mein Gehalt schon seit 1. Januar 2011 ueber Steuerklasse 1 statt ueber St.Kl. 3 abgerechnet werden. (lebe getrennt seit Mai 2010)
Die Mitarbeiterin meinte dass ich dies baldmoeglichst ueber meine Lohnbuchhaltung veranlassen sollte, damit es keine weitere Nachteile fuer mich gaebe. Unser Lohnbuchhalter kommt erst am 18. Juli aus dem Urlaub zurueck.
Ich wuerde mich freuen ueber jeden Info von euch in wie ferne dies Konzequenzen fuer mich haben koennte, und was sich noch vorbeugen laesst?
Schoene Gruesse
lt. Finanzamt sollte mein Gehalt schon seit 1. Januar 2011 ueber Steuerklasse 1 statt ueber St.Kl. 3 abgerechnet werden. (lebe getrennt seit Mai 2010)
Die Mitarbeiterin meinte dass ich dies baldmoeglichst ueber meine Lohnbuchhaltung veranlassen sollte, damit es keine weitere Nachteile fuer mich gaebe. Unser Lohnbuchhalter kommt erst am 18. Juli aus dem Urlaub zurueck.
Ich wuerde mich freuen ueber jeden Info von euch in wie ferne dies Konzequenzen fuer mich haben koennte, und was sich noch vorbeugen laesst?
Schoene Gruesse
Panto