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Exe will KU Titulierung / JA hat Beistandschft eingerichtet / Was tun ??
#43
Na ja, einen Trost gibt es ja. Ab 18 kann Mutti bzw. JA nicht mehr klagen, dann müsste es mein Sohn tun. Und wenn unser Verhältnis so gut bleibt wie es ist, wird er alles tun, damit sein Vater nicht weiter ausblutet.

Wie ist das eigentlich ab 18 ? Da sind ja beide barunterhaltspflichtig, also Mutter und Vater.

Kann das JA da wieder einen Titel verlangen ?

Der Junge ist doch dann erwachsen und er bestimmt. Klar brauch er Kohle, darum geht es ja auch nicht, mir geht es darum, dass ich das mit meinem Sohn auch allein regeln kann und der ganze JA-, Gerichts- und Anwaltsstress mir gestohlen bleiben kann. Denn an den Streitereien verdienen nur die, die haben ihre Gesetze soo gemacht, dass Du klagen musst, gezwungen bist, denen Geld in den Rachen zu werfen.
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RE: Exe will KU Titulierung / JA hat Beistandschft eingerichtet / Was tun ?? - von Bluepaps - 07-07-2011, 19:42

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