07-07-2011, 21:24
Hallo, ich habe mich vor vier Jahren von meinem Mann getrennt. Wir haben zwei gemeinsame Kinder, die seit der Trennung bei mir leben und für die er, wie auch für mich selbst, Unterhalt zahlt (dieser wurde gerichtlich festgelegt). Uns gehört ein gemeinsames Hausgrundstück, jeweils zur Hälfte. Das Scheidungsverfahren ist seit 2008 anhängig, es gibt aber diverse Streitpunkte bezüglich der Auseinandersetzung. Mein Mann bewohnt das gemeinsame Haus seit der Trennung allein, trägt auch die hier noch bestehenden Verbindlichkeiten. Ihm sind allerdings 800,00 € Mietvorteil als Einkommen durch das Gericht angerechnet worden. Nun will im nächsten Monat seine Lebensgefährtin zusammen mit ihrem Kind dort einziehen. Er hat im Verfahren vor dem OLG im April auf Nachfragen des Richters angegeben, das er und seine Freundin nicht zusammen leben. Wie soll ich mich hier weiter verhalten? Steht mir ein weiterer Mietvorteil durch den Einzug der Freundin zu? Wirkt sich der Einzug unter Umständen auf das anzurechnende Einkommen meines Mannes aus? Kann ich dem Einzug widersprechen, da auch der Hausrat nach wie vor nicht geteilt ist? Ich habe bis zur Geburt unseres zweiten Kindes gearbeitet, dann aber aufgehört, da es zu 50 % schwerbehindert ist. In dieser Zeit haben wir gemeinsam die Firma meines Mannes aufgebaut, in der ich bis zur Trennung unentgeltlich mit gearbeitet habe.