11-07-2011, 08:26
Ich würde ganz einfach zum zuständigen Einwohnermeldeamt marschieren und dort persönlich nachfragen, seit wann der neue Gatte dort unter dieser Adresse gemeldet ist und dann zunächst mal vor Gericht behaupten, dass dei beiden seit diesem Zeitpunkt miteinander verheiratet sind. Falls die Heirat später erfolgte, kann das die Exe leicht durch Vorlage der Heiratsurkunde widerlegen.......
In diesem Zusammenhang noch mal den § 263 StGB lesen.
Austriake
In diesem Zusammenhang noch mal den § 263 StGB lesen.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1